FAQ
Hier finden Sie alle Informationen zu Ihren Fragen.
Dozent*in werden
- Sie reichen Ihre Bewerbung als Dozent*in ein.
- Nach der Durchsicht Ihrer Bewerbungsunterlagen und Überprüfung der Eignung laden wir Sie zu einem unverbindlichen Kennenlerngespräch ein. Bitte bringen Sie hier Ihren Masern-Impfnachweis, Ihre Steuernummer bzw. Steuer-ID, ggf. Termin-Kalender/ Stundenplan bzgl. möglicher Einsatzzeitfenster mit. Sie erhalten im Kennenlerngespräch, wenn wir uns einen Einsatz von Ihnen als Dozent*in vorstellen können, ein Antragsformular für ein erweitertes behördliches Führungszeugnis. Darüber hinaus gehen wir hier auch alle weiteren Formulare durch, welche für die Honorartätigkeit erforderlich sind.
- Insofern Ihre Vorstellungen und Zeiten mit dem von uns anvisierten Einsatz als Honorarkraft zusammen passen, kontaktieren wir Sie und besprechen mit Ihnen den weiteren Ablauf.
- Vertragsschluss nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen
- Durchführung der selbstständigen Lehrtätigkeit und Abrechnung des Honorars.
Zunächst reichen Sie Ihr Anschreiben, Ihren aktuellen tabellarischen Lebenslauf sowie relevante Zeugnisse und Zertifikate ein. Bitte gehen Sie in Ihrem Lebenslauf auch auf mögliche pädagogische Vorerfahrungen ein.
Damit wir nach dem Kennenlerngespräch einen Honorarvertrag abschließen können, werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalerklärung
- Infektionsschutzbelehrung gem. § 33ff. IfSG
- Masernschutz-Nachweis (Vorlage des Impfausweis (2-fache Impfung), Immunitätsnachweis, ärztliches Attest)
- Erweitertes behördliches Führungszeugnis (Das Antragsformular erhalten Sie beim Kennenlerngespräch)
- Überprüfung der Beschäftigungsart (Das Antragsformular erhalten Sie beim Kennenlerngespräch)
Eine Bewerbung kann über das Kontaktformular auf unserer Homepage oder einer E-Mail mit angehängtem tabellarischen Lebenslauf an vhs.schulkooperationen@stadt.erlangen.de erfolgen.
Vertrag
Bei einer Tätigkeit als Dozent*in in den Schulkooperationen handelt es sich um eine selbstständige Tätigkeit auf Honorarbasis.
Bei einem Einsatz als Honorarkraft im schulischen Umfeld ist es enorm wichtig, im Vorfeld alle Abweichung vom vereinbarten Lehrauftrag rechtzeitig anzuzeigen. Ausfälle müssen klar kommuniziert werden, bestenfalls gleich mit entsprechender Vertretung. Ebenso müssen die nicht gehalten Stunden bei der Honorarabrechnung wahrheitsgemäß angeben werden.
Nein, Fahrtkosten können i.d.R. nicht übernommen werden.
Auslagen, welche für die Durchführung des Bildungsangebots benötigt werden, können der vhs Erlangen Fachbereich Schulkooperationen in Rechnung gestellt werden. Wichtig ist dabei, dass das Material ausschließlich direkt von den Kindern genutzt wird und nicht zur Vorbereitung des Angebots benötigt wird (z.B. Stifte und Blöcke für Angebotsskizzen).